1. Der Mieter haftet für entstandene Beschädigungen am Fahrzeug. Eine Haftungsbeschränkung (im Vollkasko-, als auch im Haftpflichtfall) mit € 1200,- bzw. € 700,- SB/pro Schadensfall kann gegen Aufpreis abgeschlossen werden. Bei Glasschäden beträgt der Selbstbehalt € 300,-! Die Haftungsbeschränkung betrifft ausschließlich Fahrzeugschäden. Nutzungsausfallgebühren, Abschleppkosten, Verwaltungsgebühren, Gutachterkosten, etc. sind in der Haftungsbeschränkung nicht enthalten.
2. Allein der Mieter ist der berechtigte Fahrer.
3. Für durch Fahrzeugausfall entstandene Schäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.
4. In jeglichen Schadensfällen hat der Mieter, den Vermieter sofort telefonisch zu verständigen und die weitere Weisung des Vermieters abzuwarten. Ohne Zustimmung des Vermieters durchgeführte Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters.
5. Muss durch irgendwelche Umstände das Fahrzeug fremd gestartet werden, darf dies ausschließlich nur mit Starthilfekabel geschehen, die einen eingebauten Spitzenspannungsschutz aufweisen!!!
6. Unfälle sind vom Mieter sofort an Ort und Stelle zur Beweissicherung polizeilich aufnehmen zu lassen, auch wenn nur das angemietete Fahrzeug beschädigt wurde.
7. Für im Ausland anfallende Reparaturkosten ist der Mieter vorleistungspflichtig.
8. Eventuelle Rückführungskosten zum Standort des Vermieters gehen zu Lasten des Mieters.
9. Die Fahrzeuge werden gereinigt übergeben und sind so wieder zurückzugeben. Wird ein nicht gereinigtes Fahrzeug zurückgegeben, wird dies vom Vermieter gereinigt und die hinterlegte Kaution ( abzüglich der Reinigungskosten) wird erst nach der Reinigung (frühstens nach 2 Tagen) zurückbezahlt! Die Kraftstoff- Adblue- und Ölkosten trägt der Mieter. Die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und müssen auch vollgetankt zurückgegeben werden. Ansonsten muss der Vermieter eine Servicegebühr in Höhe von € 20.- für die Betankung, zuzüglich die Tankgebühr verlangen.
10. Der Mieter hat vor Fahrtbeginn und während der Fahrt, den Öl- und Kühlmittelstand zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzufüllen. Für Schäden am Fahrzeug, die auf einen zu niedrigen Öl- bzw. Kühlmittelstand zurückzuführen sind, haftet der Mieter im vollem Umfang.
11. Sämtliche Reifenschäden gehen zu Lasten des Mieters.
12. Die Fahrzeugrückgabe ist nur beim Vermieter persönlich möglich. Sollte das KFZ außerhalb des Betriebsgeländes abgestellt werden, haftet der Mieter für das KFZ bis zur Durchsicht durch den Vermieter.
13. Wird von einer bereits reservierten Anmietung zurückgetreten, gilt folgendes: Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn € 150.-, Rücktritt weniger als 30 Tage, 50% des gebuchten Mietendpreises, jedoch mind. € 100.- jeweils zu Gunsten des Vermieters!
14. Durch eine Anzahlung bzw. durch Unterzeichnung des Mietvertag werden die Geschäftsbedienungen des Vermieters in vollem Umfang akzeptiert. Bei Zuwiderhandlung der Bestimmungen behält sich der Vermieter vor, vom Mietvertrag zurückzutreten bzw. diesen fristlos zu kündigen und bereits geleistete Zahlungen einzubehalten!
15. Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (z.B. Fahrzeughöhe) entstehen, sind von der Versicherung nicht abgedeckt. Sich hieraus ergebende Schadensersatzansprüche treffen allein den Mieter. Die Abmessungen des jeweiligen Fahrzeuges sind dem Fahrzeugschein zu entnehmen.
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